Girne :
Meerblick 2-Schlafzimmer-Apartment zum Verkauf in Karaağaç, Girne
Objekt-Nr.: NCP-213-2+1




























Preis:
187.968 €
Wohnfläche ca.:
148 m²
Zimmeranzahl:
3
Über das Projekt
Dieses moderne Wohnprojekt von Aderans Construction befindet sich im ruhigen Bergdorf Karaağaç bei Girne. Umgeben von einem beeindruckenden Blick auf das Mittelmeer und die Berge verbindet die Anlage zeitgenössische Architektur, liebevoll gestaltete Außenanlagen und hochwertige Ausstattungsmerkmale zu einem außergewöhnlichen Wohnkonzept mit hervorragendem Investitionspotenzial in Nordzypern.
Highlights
Erstklassige Lage in Karaağaç, Girne
Panoramablick auf das Meer und die Berge
Entwickelt von Aderans Construction
Moderne Wohnanlage mit niedriger Bebauung
Landschaftsgärten und grüne Umgebung
Hervorragendes Investitionspotenzial
Professionelles Vermietungs- und Immobilienmanagement
Flexible Zahlungspläne verfügbar
Schlüsselübergabe im September 2027
Verfügbare Wohnungstypen
Die Anlage bietet moderne Wohnungen für komfortables Wohnen und langfristige Investitionen.
2-Schlafzimmer-Apartment
Wohnungstyp: Terrassenwohnung
Provisionspflichtig: nein
Provision: FREE
Nutzfläche ca.: 148 m²
Anzahl Schlafzimmer: 2
Anzahl Badezimmer: 1
Balkon: 1
Pool: ja
Ausblick: Meerblick
Der Erwerb erfolgt provisionsfrei für den Käufer. Durch die direkte Zusammenarbeit mit dem Bauträger entstehen keine zusätzlichen Kosten oder versteckten Gebühren.
DevoDirect verbindet Käufer auf direktem Weg mit ausgewählten Bauträgern. Durch den direkten Zugang zu den Projekten profitieren Sie von transparenten Konditionen, Originalpreisen und der Möglichkeit, Ihre individuellen Bedürfnisse und Anregungen direkt mit dem Bauträger ohne Zwischenhändler zu kommunizieren.
DevoDirect handelt ausschließlich als vermittelnder Marketingpartner im Auftrag des jeweiligen Bauträgers. Alle Angaben zu Preisen, Verfügbarkeiten und Ausstattungen basieren auf Informationen des Bauträgers und sind freibleibend. Eine Haftung für Inhalte, Bauausführung oder Leistungsumfang wird nicht übernommen. Maßgeblich sind ausschließlich die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Käufer und Bauträger.
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