Tivat:
Meerblick 1-Schlafzimmer-Wohnung zum Verkauf in Tivat, Montenegro
Objekt-Nr.: MON-104-1+1






































Preis:
168.000 €
Zimmeranzahl:
2
Über das Projekt
Diese luxuriöse Apartmentanlage mit Hotelservice befindet sich in Tivat, Montenegro, in einer strategischen Lage zwischen Porto Montenegro und der UNESCO-geschützten Altstadt von Kotor. Das Projekt wurde sowohl für Eigennutzer als auch für Investoren konzipiert und bietet moderne Residenzen mit Panoramablick auf die Adria sowie umfassende Serviceleistungen im Resort-Stil. Ideal für Käufer, die bezugsfertige Immobilien in Montenegro suchen.
Highlights
Erstklassige Lage zwischen Porto Montenegro und der Altstadt von Kotor
Nur 4 km zum Flughafen Tivat und 7 km zu Porto Montenegro
Hohes Vermietungspotenzial mit durchschnittlich 9 % Rendite
Voll ausgestattete Residenzen mit Resort-Service
Hohe Nachfrage nach bezugsfertigen Immobilien in Montenegro
Verfügbare Wohnungstypen
Das Projekt bietet bezugsfertige Wohnungen für internationale Käufer, die direkt vom Bauträger in Tivat erwerben möchten:
1-Schlafzimmer-Apartment
Wohnungstyp: Terrassenwohnung
Provisionspflichtig: nein
Provision: FREE
Anzahl Schlafzimmer: 1
Anzahl Badezimmer: 1
Balkon: 1
Pool: ja
Ausblick: Meerblick
Der Erwerb erfolgt provisionsfrei für den Käufer. Durch die direkte Zusammenarbeit mit dem Bauträger entstehen keine zusätzlichen Kosten oder versteckten Gebühren.
DevoDirect verbindet Käufer auf direktem Weg mit ausgewählten Bauträgern. Durch den direkten Zugang zu den Projekten profitieren Sie von transparenten Konditionen, Originalpreisen und der Möglichkeit, Ihre individuellen Bedürfnisse und Anregungen direkt mit dem Bauträger ohne Zwischenhändler zu kommunizieren.
DevoDirect handelt ausschließlich als vermittelnder Marketingpartner im Auftrag des jeweiligen Bauträgers. Alle Angaben zu Preisen, Verfügbarkeiten und Ausstattungen basieren auf Informationen des Bauträgers und sind freibleibend. Eine Haftung für Inhalte, Bauausführung oder Leistungsumfang wird nicht übernommen. Maßgeblich sind ausschließlich die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Käufer und Bauträger.
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