Tivat :
Meerblick 2-Schlafzimmer-Wohnung in Porto Montenegro Tivat
Objekt-Nr.: MON-105-2+1




































Preis:
1.100.000 €
Wohnfläche ca.:
98 m²
Zimmeranzahl:
3
Über das Projekt:
Leben mit Meerblick by Dukley steht für ein exklusives Luxusprojekt im Herzen von Porto Montenegro, Tivat – einer der prestigeträchtigsten Destinationen an der Adriaküste. Mit moderner Architektur, hochwertigen Materialien und einer internationalen Gemeinschaft bietet das Projekt den idealen Lebensstil für Käufer, die Meerblick-Immobilien in Montenegro sowie attraktive Investitionsmöglichkeiten suchen.
Highlights:
Erstklassige Lage mit Meerblick im Synchro-Viertel von Porto Montenegro
Drei Wohngebäude mit luxuriösen Apartments und Penthäusern
Infinity-Dachpool, der zwei Gebäude miteinander verbindet
Garantierte Rendite von 6 % pro Jahr
Fertigstellung im Juni 2027
Verfügbare Wohnungstypen:
by Dukley bietet moderne Wohneinheiten für Eigennutzer und Investoren, die direkt vom Bauträger in Montenegro kaufen möchten:
1-Schlafzimmer-Apartment
2-Schlafzimmer-Apartment
3-Schlafzimmer-Apartment
Wohnungstyp: Apartment
Provisionspflichtig: nein
Provision: FREE
Nutzfläche ca.: 69 m²
Anzahl Schlafzimmer: 2
Anzahl Badezimmer: 1
Balkon: 1
Pool: ja
Ausblick: Meerblick
Baujahr: 2027
Bezugsfrei ab: 2027
Der Erwerb erfolgt provisionsfrei für den Käufer. Durch die direkte Zusammenarbeit mit dem Bauträger entstehen keine zusätzlichen Kosten oder versteckten Gebühren.
DevoDirect verbindet Käufer auf direktem Weg mit ausgewählten Bauträgern. Durch den direkten Zugang zu den Projekten profitieren Sie von transparenten Konditionen, Originalpreisen und der Möglichkeit, Ihre individuellen Bedürfnisse und Anregungen direkt mit dem Bauträger ohne Zwischenhändler zu kommunizieren.
DevoDirect handelt ausschließlich als vermittelnder Marketingpartner im Auftrag des jeweiligen Bauträgers. Alle Angaben zu Preisen, Verfügbarkeiten und Ausstattungen basieren auf Informationen des Bauträgers und sind freibleibend. Eine Haftung für Inhalte, Bauausführung oder Leistungsumfang wird nicht übernommen. Maßgeblich sind ausschließlich die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Käufer und Bauträger.
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