Herceg Novi:
Meerblick 1-Schlafzimmer-Wohnung zum Verkauf in Herceg Novi, Montenegro
Objekt-Nr.: MON-103-1+1




















Preis:
350.000 €
Wohnfläche ca.:
48 m²
Zimmeranzahl:
2
Über das Projekt
Dieses luxuriöse Wohnprojekt in Herceg Novi, einer der attraktivsten Küstenstädte Montenegros, wurde im Einklang mit der Natur konzipiert und umfasst 56 moderne Apartments in drei Gebäudeblöcken mit Panoramablick auf die Adria. Es eignet sich ideal für Käufer, die Meerblick-Apartments in Montenegro, exklusive Immobilien mit Meerblick oder langfristige Immobilieninvestitionen in Montenegro suchen.
Highlights
Erstklassige Lage in Herceg Novi am Eingang der Bucht von Kotor
Nur 34 km vom Flughafen Dubrovnik und 44 km vom Flughafen Tivat entfernt
56 Apartments in drei Gebäuden mit 11 verschiedenen Grundrissvarianten
Fertigstellung im Dezember 2026
Hervorragende Gelegenheit für eine Immobilieninvestition in Montenegro
Verfügbare Wohnungstypen
Das Projekt bietet durchdacht gestaltete Wohneinheiten für Komfort, Lebensqualität und Kapitalanlage. Zur Auswahl stehen:
1-Schlafzimmer-Apartment
2-Schlafzimmer-Apartment
Wohnungstyp: Terrassenwohnung
Provisionspflichtig: nein
Provision: FREE
Nutzfläche ca.: 48 m²
Anzahl Schlafzimmer: 1
Anzahl Badezimmer: 1
Pool: ja
Ausblick: Meerblick
Der Erwerb erfolgt provisionsfrei für den Käufer. Durch die direkte Zusammenarbeit mit dem Bauträger entstehen keine zusätzlichen Kosten oder versteckten Gebühren.
DevoDirect verbindet Käufer auf direktem Weg mit ausgewählten Bauträgern. Durch den direkten Zugang zu den Projekten profitieren Sie von transparenten Konditionen, Originalpreisen und der Möglichkeit, Ihre individuellen Bedürfnisse und Anregungen direkt mit dem Bauträger ohne Zwischenhändler zu kommunizieren.
DevoDirect handelt ausschließlich als vermittelnder Marketingpartner im Auftrag des jeweiligen Bauträgers. Alle Angaben zu Preisen, Verfügbarkeiten und Ausstattungen basieren auf Informationen des Bauträgers und sind freibleibend. Eine Haftung für Inhalte, Bauausführung oder Leistungsumfang wird nicht übernommen. Maßgeblich sind ausschließlich die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Käufer und Bauträger.
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